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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52Jahnplatz“ gefasst und den Änderungsentwurf in der Sitzung am 16.03.2017 gebilligt. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 03. April 2017 bis einschließlich 05. Mai 2017 statt.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab

2.

Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach

3.

Wasserwirtschaftsamt

4.

Herrn Kreisbrandrat Ben Bockemühl

5.

Deutsche Telekom AG T-Com, Niederlassung Süd

6.

Energie Südbayern GmbH

7.

Vermessungsamt Aichach

8.

Finanzamt Augsburg-Land

9.

bayernets GmbH

10.

Amtsgericht Aichach Grundbuchamt

 

Von diesen 10 Trägern öffentlicher Belange hat insgesamt einer Bedenken und Anregungen vorgebracht, nämlich:

 

5.

Deutsche Telekom AG

 

 

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlage/n

 

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