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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.03.2017 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jahnplatz“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.04.2017 bis 05.05.2017 statt.

 

Während der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 01.06.2017 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jahnplatz“ bestehend aus der Planzeichnung mit Satzung und der Begründung in der Fassung vom 01.06.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

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Anlage/n

Planzeichnung mit Satzung

Begründung

jeweils in der Fassung vom 01.06.2017   

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