- Beschreibung des Vorhabens
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.02.2017 wurde der Antrag auf Vorbescheid bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da sich das Vorhaben nach Ansicht des Gremiums nach dem Maß der baulichen Nutzung, konkret wegen der Anzahl der Vollgeschosse (3 Vollgeschosse) nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt. Des Weiteren wurde der geringe Abstand zur Paar (5 Meter statt den üblicherweise vom Wasserwirtschaftsamt geforderten 7,5 Metern) bemängelt. Auf den entsprechenden Beschlussbuchauszug wird verwiesen.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet um Schreiben vom 21.06.2017 um erneute Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
- Fiktionsfrist
Eingang:26.06.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:11.09.2017
* das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet um erneute Entscheidung nach Art. 67 Abs. 4 BayBO über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens innerhalb von vier Wochen (19.07.2017)
- Nachbarbeteiligung
Derzeit gibt es nur einen Nachbar im baurechtlichen Sinne. Die entsprechende Unterschrift wurde nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB – Innenbereich. Nach Rechtsauffassung des Landratsamtes bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes, da hier das Büchereigebäude als Vergleichsobjekt in der näheren Umgebung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung herangezogen werden kann. Voraussetzung sei, dass die Wandhöhe, gemessen von der Oberkante des natürlichen Geländes, die Wandhöhe des Vergleichsgebäudes nicht überschreitet.
Die Unterschreitung des vom Wasserwirtschaftsamt geforderten Mindestabstand von 7,5 Metern zum öffentlichen Gewässer steht dem Vorhaben aus Sicht des Landratsamtes ebenfalls nicht entgegen. Dies führt lediglich zu einer notwendigen Kostenübernahmeverpflichtung (Mehrkosten hinsichtlich Pflegemaßnahmen) für den Bauherrn. Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes werden die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt, wenn das Bauvorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird.
Auf das entsprechende Schreiben des Landratsamtes in der Anlage wird verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |