- Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 3 PKW-Garagen und 6 PKW Stellplätzen wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.11.2017 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde in der damaligen Sitzung einstimmung erteilt. Aufgrund einer Forderung des Landratsamtes hat der Bauherr nun nochmals neue Eingabepläne einreichen müssen. Gegenstand der Änderung ist die Dachform des Gebäudes aufgrund Abstandsflächen von einem ursprünglich geplanten Krüppelwalmdach hin zu einem Satteldach. Andere bauliche Änderungen erfolgen nicht.
- Fiktionsfrist
Eingang:05.02.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:05.04.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:12.03.2018
- Nachbarbeteiligung
Das neu vermessene Grundstück grenzt im Westen an den Paarangerweg und im Norden an den Lindenweg. Es existiert somit ein baurechtliches Nachbargrundstück. Die Eigentümerin hat dem Bauantrag auch in der neuen Fassung schriftlich zugestimmt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich ohne Bebauungsplan, es beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich auch nach der neuen Planung nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, da die Kubatur, Gebäudehöhe und weitere Bezugsgrößen sich nicht verändert haben. Auch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl haben sich nicht verändert. Die gewählte Dachform stellt kein Kriterium des Einfügens i.S.d. § 34 BauGB dar. Im Übrigen wird auf den beigefügten Beschlussbuchauszug vom 06.11.2017 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: