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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Schreiben vom 06.04.2018 beantragt die Fa. Dumberger die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ bzgl. der zulässigen Grundfläche II (also die Grundfläche incl. zulässiger Überschreitung für Zufahrten und Nebenanlagen).

 

Laut Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,35 für die Baufenster WA 1 bis WA 5 sowie 0,40 für das Baufenster WA 6 zulässig. Diese darf gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO um 50 % überschritten werden. Bei den Planungen der Fa. Dumberger hat sich herausgestellt, dass die festgesetzte Grundflächenzahl vor allem durch die Grundflächen der Tiefgarage sowie durch die notwendigen privaten Erschließungsstraßen um mehr als 50 % überschritten wird. Daher soll die Satzung wie folgt ergänzt werden:

„Durch die Hinzurechnung der Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche darf die in der Planzeichnung jeweils festgesetzte Grundflächenzahl abweichend vom § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 100 % überschritten werden.“

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Für die textlichen Anpassungen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren werden von der Fa. Dumberger übernommen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ und billigt den vorliegenden Änderungsentwurf in der Fassung vom 19.04.2018 bestehend aus Textteil mit Begründung. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Arnold, Kissing, beauftragt. Die Kosten der Änderung trägt die Fa. Dumberger. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung durchzuführen.

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Anlage/n
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Antragschreiben der Fa. Dumberger vom 06.04.2018

Änderungsentwurf bestehend aus Textteil mit Begründung in der Fassung vom 19.04.2018          

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