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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten wurde erstmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.04.2018 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da sich das Vorhaben aus Sicht des Gremiums nicht nach § 34 BauGB einfüge. Der Planer hat daraufhin eine reduzierte Planung mit nur noch 7 Wohneinheiten eingereicht. Der Bau- und Umweltausschuss hat zu dieser Planung das gemeindliche Einvernehmen mit 10:3-Stimmen erteilt. Aus Sicht des Landratsamtes fügt sich die geänderte Planung allerdings immer noch nicht in die nähere Umgebung ein, daher wurden vom Planer nun erneut neue Pläne eingereicht. Diese wurden bereits mit dem Landratsamt abgestimmt.

 

Die geänderte Planung enthält folgende Änderungen am Gebäude:

 

Das Dachgeschoss wurde auf der Nordseite teilweise um 1,5 bis 2,5 Meter und auf der Westseite ebenfalls um einen Meter zurückversetzt. In der Nordfassade im Bereich des Treppenhauses wurde eine durchgängige Glasfassade zur Unterbrechung der Gebäudelänge eingefügt. Dadurch verringert sich die Wohnfläche (laut Planer minus 6 m2) , die Geschossfläche im Dachgeschoss (minus 15 m2) und die Kubatur (minus 12 m3).

 

Es wurden nach entsprechenden Forderungen vom Landratsamt ein Kinderspielplatz und die genaue Rollstuhlrampe, sowie der im Bau- und Umweltausschuss geforderte 5. Außenstellplatz im Außenanlagenplan dargestellt und ein Abstellplatz für Kinderwagen und Gehhilfen in der Tiefgarage ausgewiesen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:12.10.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:12.12.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:03.12.2018

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Nachbarunterschriften wurden im Änderungsantrag nicht eingeholt. Auch in der bisherigen Planung wurden keine Unterschriften eingeholt. Baurechtlich gibt es zwei Nachbargrundstücke.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilt sich rechtlich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Auf rechtlich/fachliche Würdigung in den Beschlussbuchauszügen vom 09.04.2018 und vom 04.06.2018 wird hinsichtlich der Vermeidung von doppelten Ausführungen verwiesen.

 

Bereits die Planung vom Mai 2018 fügte sich nach Auffassung des Gremiums und der Verwaltung in die nähere Umgebung ein. Da der Baukörper nochmals in mehreren Belangen reduziert wurde, fügt sich die neue Planung vom Oktober 2018 hier unstrittig nach § 34 BauGB ein.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2018 wurde die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung (siehe beigefügter Beschlussbuchauszug) mit 7:6-Stimmen nicht erteilt. Der entsprechende 5. Oberirdische Stellplatz wurde nun ebenfalls zeichnerisch dargestellt, so dass der Stellplatznachweis erbracht ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Änderungsantrag zum Bauvorhaben Errichtung Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten in der Lessingstraße 2, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Neue Eingabeplanung Oktober 2018
  • Alte Eingabeplanung Mai 2018
  • Beschlussbuchauszug 09.04.2018
  • Beschlussbuchauszug 04.06.2018

 

 

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