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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bescheid vom 16.10.2012 wurde die Nutzungsänderung der bestehenden Diskothek in ein Restaurant baurechtlich genehmigt. Der gegenständliche Teilbereich (Raum) des Gebäudes wurde in dieser Planung als Gastraum (Erweiterung) betitelt. Der Bau- und Umweltausschuss hat einen Antrag auf Nutzungsänderung (Gastraum zu Aufenthaltsräume) am 14.09.2015 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da die Notwendigkeit von 7 Personalaufenthaltsräumen angezweifelt wurde. Wohnungen sind laut Bebauungsplan nicht zulässig.

 

Das Landratsamt bat mit Schreiben vom 01.02.2017 um erneute Beratung im Gremium, da das Landratsamt die Rechtsauffassung vertrat, dass die beantragte Nutzungsänderung baurechtlich genehmigungsfähig ist. Das Landratsamt wies in diesem Schreiben auf die Möglichkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (Art. 67 Abs. 1 Satz 1 BayBO) hin. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.03.2017 das gemeindliche Einvernehmen erneut nicht erteilt, da die Nutzung als Personalaufenthaltsräume nach wie vor als unglaubwürdig angesehen wurde.

 

Bis heute wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht ersetzt, daher sind die Personalaufräume wie im Bauantrag angegeben rechtlich nicht vorhanden. Nun werden laut Bauantrag 4 Pensionszimmer beantragt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:01.10.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:01.12.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:03.12.2018

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es vier Nachbargrundstücke. Unterschriften der Nachbarn sind im Bauantrag nicht enthalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 a „Gewerbegebiet nördlich der Umgehungsstraße“ im Teilbereich der 2. Änderung. In der 2. Änderung wurde für das betroffene Grundstück die Gebietsart Sondergebiet („SO E/G“) gemäß § 11 BauNVO festgelegt. Dieser Teilbereich ist ausschließlich als Gebiet für Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, sowie publikumsintensive Gastronomie vorgesehen. Da weder der Bebauungsplan, noch § 11 der BauNVO keine Ausnahme vorsieht, ist eine Nutzung als Pension hier schlichtweg nicht zulässig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung nicht, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 24 a „Nördlich der Umgehungsstraße“ - 2. Änderung, hinsichtlich der für den betroffenen Teilbereich festgelegten Art der baulichen Nutzung widerspricht (Sondergebiet „SOe/g“ - § 11 BauNVO, Gebiet für Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, sowie publikumsintensive Gastronomiebetriebe). 

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Anlage/n
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  • Lageplan
  • Bebauungsplanausschnitt
  • Beschlussbuchauszug BUA 14.09.2015
  • Beschlussbuchauszug BUA 06.03.2017
  • Eingabeplanung

 

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