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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, die im Neubaugebiet „Oberfeld I“ baulich fertiggestellten Straßen „Am Oberfeld“, „Sportanger“ und „Bürgermeister-Sedlmeir-Straße“ sowie die westliche Fortsetzung der „Hermann-Löns-Straße“ als Ortsstraßen (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen.

Die Straßenabschnitte sind im Plan durchgehend gelb markiert.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde sieht das Erfordernis einer Widmung nach

Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als gegeben.

Mit der Widmung wird der Markt Mering zugleich Baulastträger der Straße.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, als künftiger Träger der Straßenbaulast

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: nicht genauer bestimmbar

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat widmet die neuen Straßen „Am Oberfeld“, „Sportanger“ und „Bürgermeister-Sedlmeir-Straße“ sowie die westliche Fortsetzung der „Hermann-Löns-Straße“ gem. Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraßen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, das erforderliche Widmungsverfahren abzuwickeln.

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Anlage/n
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Plan des Neubaugbietes Oberfeld I    

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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