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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur-Nr. 183/2 beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde auch über einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer beraten, der zwischenzeitlich auch von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Eine Kopie des Vertrages liegt als Anlage bei.

Im Zuge der ersten Planungen hat sich herausgestellt, dass eine Bebauung aufgrund der damals aktuellen Berechnungen zum Überschwemmungsgebiet „HQ100“ bei Hochwasser nicht möglich ist.

Zwischenzeitlich wurden nach Inbetriebnahme des Rückhaltebeckens Merching neue Berechnungen erstellt, wonach nun die geplante Bebauung des Grundstückes verwirklicht werden kann. Die Baufläche befindet sich nunmehr nicht mehr im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

 

Mit dem beigefügten städtebaulichen Erschließungsvertrag wurden mit dem Antragsteller die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Erschließung geklärt, so dass die rechtlichen Voraussetzungen und Regelungen für eine Erschließung vorliegen.

 

Kerninhalte des Vertrages sind:

  • Festlegung des Vertragsgebietes und des Vorhabens, nämlich Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage oder Carport,
  • Übernahme der Kosten für einen norm- und fachgerechten Ausbau der Zufahrt durch den Vorhabensträger,
  • Regelung darüber, das der Vorhabensträger keinen Anspruch auf Winterdienst im Bereich der Zufahrt hat,
  • Übernahme aller anfallenden Kosten für die Wasserversorgung und die Entwässerung durch den Vorhabensträger,
  • Kostentragung des Gesamtverfahrens durch den Vorhabensträger.

 

In den vorangegangenen Beratungen wurde von der Verwaltung wiederholt darauf hingewiesen, dass aufgrund der nicht veränderbaren Örtlichkeiten die tatsächliche Zufahrt zu dem Baugrundstück als problematisch zu betrachten ist, gerade wenn man bedenkt, dass dieser Weg auch vermehrt von Schülern und Pendlern stark genutzt wird.

 

In den Diskussionen wurde deutlich, dass dem Gremium die Verkehrssicherheit an dieser Stelle wichtig ist, da es sich auch um einen Schulweg handelt. Im Rahmen der anstehenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange können diese ua. hierzu noch ihre Anregungen oder Bedenken mitteilen, so daß ggfs. die Satzung noch entsprechen angepaßt werden kann.

 

Zwischenzeitlich wurde vom beauftragten Planungsbüro Brugger, Aichach ein erster Entwurf für die Einbeziehungssatzung „Flur-Nr. 183/2“ vorgelegt, so daß nun das Verfahren mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluß fortgeführt werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf der Eingeziehungssatzung ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flur-Nr. 183/2“ bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und Begründung in der Fassung vom 25.03.2021 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung

Satzungstext

Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.03.2021

Erschließungsvertrag       

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