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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 28.01.2021 bis 01.03.2021 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 28 „Steindorf Ost“ in der Fassung vom 25.03.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Anlage/n
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Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

jeweils in der Fassung vom 25.03.2021   

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