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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Sachstand:

 

In mehreren Abstimmungsgesprächen mit Vertretern des Landkreises Aichach-Friedberg als Sachaufwandträger der Realschule Mering und des Gymnasiums Mering, den Schulleitungen, den Sportvereinen, dem Sportbeauftragten und dem Planungsbüro P-38 wurde die vorliegende Planung für die Sportanlage Mering erarbeitet.

 

Sie wird in der Sitzung von einem Vertreter des Planungsbüros P-38 vorgestellt.

 

Um die Spielerkabinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände beim Weitsprung zu situieren, waren Änderungen an der Weitsprunganlage notwendig. Der Anlauf ist nun mittig, die Sprunggruben liegen an der Nord- und Südseite der Anlage..

 

Für den Bereich der Kugelstoßanlage ist eine kombinierte Nutzung auch als Beachvolleyballfeld möglich. Durch die häufige Durchmengung des Sandes wird eine Verkrautung/Vermoosung des Sands vermieden, langfristig verringern sich so die Unterhaltskosten.

 

Die Spielfeldbeleuchtung ist mit vier Masten geplant. So wird die Einschränkung des Sichtfelds auf das Hauptfeld minimiert.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Markt Mering ist Eigentümer der gesamten Sportanlage und daher Herr des Planungsverfahrens. Es besteht eine atypische Situation, da der Landkreis als Sachaufwandsträger für seine Schulen in anderen Orten eigene Außensportflächen besitzt.

 

Der Betrieb einer Schulsportanlage für die Meringer Grundschulen ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe. Aus dem Vertrag mit dem Sportverein Mering e. V. ergibt sich für den Markt Mering zudem die Verpflichtung, den Spiel- und Trainingsbetrieb für die Vereinsnutzung zu gewährleisten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

x

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Gesamtkosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenberechnung auf 2.415.471 EUR einschl. Baunebenkosten. Aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird eine Förderung von 1.300.000 EUR erwartet. Die Höhe der Förderung durch den Freistaat Bayern nach Art. 10 BayFAG wird auf 350.000 EUR geschätzt; die tatsächliche Höhe wird erst mit Erlaß des Zuwendungsbescheids feststehen. Der Anteil des Landkreises Aichach-Friedberg beträgt abhängig vom Verhandlungsergebnis rund eine halbe Mio. EUR. Die Maßnahme ist im Haushalt- und Finanzplan 2021 – 2024 im Unterabschnitt 5600 veranschlagt.

 

 

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Anlage/n
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