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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Nördlich der Hartwaldstraße" beschlossen und das Büro OPLA mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes beauftragt. In der Marktgemeinderatsitzung am 20.05.2021 wurde vom Büro OPLA ein erster Entwurf vorgestellt.

 

Im Rahmen der Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, die Bestandshöhen der Gebäude im gesamten Bereich zwischen Hartwaldstraße und Lindengreppenstraße aufzunehmen, um im Anschluss abhängig von der größten bestehenden Gebäudehöhe eine Entscheidung treffen zu können.

 

Die Ergebnisse mit überarbeiteten Planunterlagen wird das Büro OPLA in der Sitzung vorstellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, so dass nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ in der Fassung vom 29.07.2021 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

jeweils in der Fassung vom 29.07.2021       

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