Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 27.04.2021:

Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Beiliegend erhalten Sie einen Lageplan, indem die Anlagen dargestellt sind. Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.

Bei uns dürfen für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vorzu-legen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter https://meine-planauskunft.de/LineRegister/extClient?theme=bag.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der übermittelte Leitungsplan der bayernwerk zeigt den Anschluss der Haus-Nrn. 6, 8, 9, 10 und 11 mit Niederspannungs-Freileitungen auf.

 

Auf dem Flurstück 183/2 befinden sich dagegen keine Stromleitungen oder -kabel. 

 

Der Markt Mering geht davon aus, dass der Anschluss der einzubeziehenden Fläche über das in der Rosengasse vorhandene Niederspannungskabel in Abstimmung mit weiteren Sparten erfolgt.

 

Der Hinweis zur Ausführung von Kabelanschlüssen an Gebäuden ist bereits Inhalt der Satzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die Erschließung des Flurstücks 183/2 zusammen mit weiteren Sparten.   

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.