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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat hat am 16.12.2021 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 beschlossen, damit für den geplanten Kindergarten am Mühlanger ein optimaler Zuschnitt des Baufensters erreicht werden kann.

Mittlerweile hat das beauftragte Büro OPLA einen Plantentwurf erarbeitet und wird diesen in der Sitzung vorstellen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, so daß eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich sind.

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ in der Fassung vom 15.06.2022 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung

Textliche Festsetzungen       

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