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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 24.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Staatliche Bauamt Augsburg nimmt zum o. g. Bebauungsplan wie folgt Stellung:

Der o. g. Bebauungsplan (Allgemeines Wohngebiet) liegt westlich der Bundesstraße 2 bei Mering / St. Afra bei Abschnitt 1460, Station 0,752 bis Station 1,018 an der freien Strecke.

Abstand:

Entlang von Bundesstraßen gilt gem. § 9 FStrG außerhalb des Erschließungsbereiches der Ortsdurchfahrten für Hochbauten bis 20 m Abstand vom befestigtem Fahrbahnrand Bauverbot, bis 40 m Abstand Baubeschränkung.

Die Bauverbotszone (20 m) und die Baubeschränkungszone (40 m) sind im Bebauungsplan richtig dargestellt.

Die Bauverbotszone (20 m) muss eingehalten werden!

Erschließung:

Die Erschließung erfolgt über eine vorhandene Zufahrt (Nikoleistraße, Flur-Nr. 3286) zur Bundesstraße 2.

Allgemeine Auflagen:

Für das Herstellen von Anschlüssen an die innerhalb der Bundesstraße 2 liegenden Versorgungsleitungen ist die besondere Erlaubnis des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Burgkmairstraße 12, 86152 Augsburg schriftlich einzuholen.

Dem Straßengrundstück dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden.

Das Staatliche Bauamt Augsburg macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- u. Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

Das Staatliche Bauamt Augsburg ist weiterhin in einem ggf. erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

Ansonsten bestehen gegen den o. g. Bebauungsplan in der vorliegenden Form keine Bedenken und Einwände.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme. Die Hinweise zum Abstand der Bauverbotszone, der Versorgungsleitungen und den Immissionen werden zur Kenntnis genommen. Der Markt Mering weist darauf hin, dass nicht verschmutztes Niederschlagswasser gem. den Festsetzungen auf den jeweiligen privaten Grundstücksflächen zu versickern ist. 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

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Anlage/n
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