Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 03.05.2022:

vielen Dank für die Übersendung der u. g. E-Mail.

Nach Prüfung der Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass von unserer Seite Folgendes vorgebracht wird:

Rein vorsorglich könnte unseres Erachtens ein Passus bzgl. des Glockengeläutes mitaufgenommen werden, da die Kath. Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Mering-St. Afra in der Nähe des Planungsgebietes liegt, der z. B. wie folgt lauten könnte:

„Die Emissionen, die von der Kirche ausgehen (überwiegend Glockengeläut) sind von den Bewohnern im Umfeld der Kirche zu dulden.“

Des Weiteren muss auf die Notwendigkeit, Erschütterungen während Bauphasen zu vermeiden, hingewiesen werden. Das Bauwerk aus unserem Verantwortungsbereich, das am weitaus empfindlichsten auf Erschütterungen, z. B. durch Verdichtungsarbeiten und den Bau von Tiefgaragen, reagieren könnte, ist die Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Mering-St. Afra. Erschütterungen jeglicher Art, insbesondere über Bodenübertragung, sind deshalb auszuschließen.

Bodenübertragungen können über weite Strecken erfolgen, die kurz- oder längerfristig zu Lockerungen und Haarrissen führen. Unser Fachbereich Projektmanagement hat deshalb empfohlen, vor Verwirklichung von Bauvorhaben ein Beweissicherungsverfahren in der Filialkirche Mariä Himmelfahrt durchzuführen. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist ein zweites Beweissicherungsverfahren als Schlusskontrolle vorzunehmen.

Außerdem möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass gegebenenfalls während erschütterungsreicher Arbeiten Erschütterungsmessungen in der Filialkirche Mariä Himmelfahrt durchzuführen sind. Sollte hier ein bedenklicher Grenzwert überschritten werden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden, um Schädigungen an der Bausubstanz der Kirche zu vermeiden.

Es wäre zielführend, wenn bereits in der Bauleitplanung auf diese Erfordernisse hingewiesen werden könnte. Daher würden wir anregen, in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ des Marktes Mering einen entsprechenden Passus aufzunehmen.

Wir dürfen Sie auch bitten, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Das Kath. Pfarramt St. Michael in Mering und unseren Fachbereich Projektmanagement haben wir hiervon ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und die vorgebrachten Hinweise sowie Anregungen. Ein Hinweis zu Emissionen (Glockengeläut) wird nachrichtlich in die textlichen Hinweise aufgenommen. Die Bürger und Bürgerinnen vorsorglich auf mögliche Schäden an der Kirche durch Erschütterungen aufmerksam zu machen, wird als sinnvoll erachtet. Ein entsprechender Passus wird in die Begründung mit aufgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzungsunterlagen entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung, um zwei Hinweise zu Emissionen und Erschütterung redaktionell zu ergänzen.

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.