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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ beschlossen und den Entwurf in seiner Sitzung am 27.01.2022 gebilligt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 30.03.2022 bis zum 06.05.2022 durchgeführt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 22.09.2022 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 78 „Alt St. Afra“ in der Fassung vom 22.09.2022 mit den heute beschlossenen Änderungen als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

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Anlage/n
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Planzeichnung

textliche Festsetzungen

Begründung und

Vorprüfung des Einzelfalls

jeweils in der Fassung vom 22.09.2022   

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