Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 23.12.2022:

1 Sachverhalt

Das Planungsgebiet umfasst ca. 0,07 ha.

r das Grundstück ist eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen.

Das Baugebiet ist nicht bebaut.

Nachfolgend wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverltnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.

 

2 Wasserwirtschaftliche Würdigung

2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz

2.1.1 Löschwasserversorgung

Ob diese ausreichend ist, sollte der Kreisbrandrat beim Landratsamt beurteilen.

2.1.2 Grundwasser

Uns liegen keine Grundwasserstandsbeobachtungen im Planungsgebiet vor. Das Planungsgebiet ist vermutlich durch hohe Grundwasserstände gekennzeichnet. Der Grundwasserstand sollte durch geeignete Erkundungen im Planungsgebiet ermittelt werden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Grundwasserspiegel von der im Talgrund verlaufenden Paar beeinflusst wird.

Sollte eine Auffüllung des Baugebiets in Betracht gezogen werden, ist der Abstand der neu geschaffenen Geländeoberkante zum höchsten Grundwasserstand in den Bebauungsplan zu übernehmen. Bei der Festlegung der Sockelhöhe sind die Grundwasserstände entsprechend zu berücksichtigen.

 

Vorschlag für Festsetzungen:

Die Einleitung von Grund-, Drän- und Quellwasser in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht zulässig.“

Zum Schutz vor hohen Grundwasserständen müssen Keller oder sonstige unterhalb des anstehenden Geländes liegende Räume bis mindestens zu dem durch Fachgutachten zu ermittelnden schadensverursachenden / höchsten bekannten Grundwasserstand zuzüglich einem geeigneten Sicherheitszuschlag wasserdicht (z.B. weiße Wanne) und auftriebssicher hergestellt werden bzw. ist auf einen Keller zu verzichten oder die Nutzung des Kellergeschosses entsprechend anzupassen.“ (Angabe des GW-Standes durch den Planer erforderlich)

 

Vorschlag für die Änderung des Plans:

Die Bereiche mit hohen Grundwasserständen mit weniger als vier Meter Abstand zur Geländeoberkante (GOK) sollten dargestellt werden.

 

Vorschlag für Hinweise zum Plan:

Die Erkundung des Baugrundes einschl. der Grundwasserverhältnisse obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss.“

Zur Beschreibung der Grundwasser- / Untergrundsituation sind in der Regel Bohrungen / Erdaufschlüsse erforderlich. Für Bohrungen, die mehrere Grundwasserstockwerke durchteufen oder die artesisch gespanntes Grundwasser erschließen, ist vor Bohrbeginn ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.

Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen. Eine Beweissicherung bei einer Bauwasserhaltung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter wird empfohlen.“

Die geplante Bebauung liegt in einem Gebiet mit bekannten hohen Grundwasserständen weniger als 3 m unter Gelände. Durch bauliche Maßnahmen, wie eine wasserdichte und auftriebssichere Bauweise des Kellers oder eine angepasste Nutzung, können Schäden vermieden werden. Grundstücksentwässerungsanlagen (dazu zählen auch Kleinkläranlagen) sind wasserdicht und auftriebssicher zu errichten. Entsprechende Vorkehrungen obliegen dem Bauherrn.“

 

2.1.3 Altlasten und vorsorgender Bodenschutz

Im Bereich des geplanten Bebauungsplanes sind keine Grundstücksflächen im Kataster gem. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) aufgeführt, für die ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht.

Dem Wasserwirtschaftsamt liegen keine Informationen über weitere Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder entsprechende Verdachtsflächen in diesem Bereich vor. Dessen ungeachtet sind entsprechende ergänzende Erkundigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzichtbar.

 

Vorschlag für Hinweise zum Plan:

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen, welche zu zutzlichen Kosten bei der Verwertung/Entsorgung führen können. Wir empfehlen daher vorsorglich Bodenuntersuchungen durchzuführen. Das Landratsamt ist von festgestellten geogenen Bodenbelastungen in Kenntnis zu setzen.“

 

2.2 Oberirdische Gewässer

2.2.1 Hochwasser

Das Planungsgebiet liegt außerhalb der amtlich festgesetzten Überschwemmungsgrenzen für ein 100-jährliches Hochwasserereignis der Paar oder der Steinach.

Sollte das Gebäude mit einem Kellergeschoss errichtet werden ist ein möglicher Einstau des Kellergeschosses durch Hochwasser nicht ausgeschlossen. Entsprechende konstruktive Maßnahmen zum Schutz vor Eindringenden Hochwassers ist ggf. bei Planung und Bau zu berücksichtigen.

 

3 Zusammenfassung

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

1. Sachverhalt

Die allgemeinen Ausführungen zum Sachverhalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Wasserwirtschaftliche Würdigung

2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz

Die allgemeinen Hinweise zur Löschwasserversorgung, zum Grundwasser, zur Altlastensituation und zum vorsorgenden Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens entsprechend berücksichtigt. Die diesbezüglich in der Begründung bereits enthaltenen Hinweise werden gemäß den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes redaktionell konkretisiert bzw. ergänzt.

 

2.2 Oberirdische Gewässer

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung der Planung entsprechend berücksichtigt.

 

3 Zusammenfassung

Die Ausführung des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen, wenn die vorgebrachten Hinweise beachtet werden, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die in der Begründung bereits enthaltenen wasserwirtschaftlichen Hinweise redaktionell zu ergänzen.

Reduzieren
Anlage/n

      

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.