Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird der Beitritt (Mitgliedschaft) zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern beantragt. Neben der Überwachung des fließenden Verkehrs soll künftig auch der ruhende Verkehr überwacht werden.

 

Weitergehende Ausführungen erfolgen persönlich von der zu dieser Sitzung eingeladenen Frau Demberger (stellv. Geschäftsleiterin des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern) oder ggf. von Ihrem Vertreter.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Einwände. Vielmehr hat die Kontrolle des fließenden Verkehrs aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde positive Ergebnisse erzielt.

Allein die bloße Wahrnehmung von Kontrollpunkten durch die Fahrzeugführer*innen führt unserer Einschätzung nach oftmals bereits dazu, sein Verhalten (falls erforderlich) an vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten anzupassen. Bei unangemessen gefahrenen Geschwindigkeiten greifen durch die Bußgelder andere Mechanismen, die vermutlich auch zu einer Änderung des künftigen Fahrverhaltens führen (zumindest für einen gewissen Zeitraum).

 

Anhand einiger Beispiele werden wir in der Sitzung darstellen, welche Straßen besonders im Fokus standen. Dabei lässt sich bereits vorab sagen, dass es Straßen mit umfangreichen Verstößen gab, andere Straßen bei Kontrollen aber gänzlich unauffällig waren.

 

Die gute Zusammenarbeit mit dem Zweckverband ist abschließend auch hervorzuheben.

 

Es wird seitens des Zweckverbandes ausdrücklich  gebeten, nur diesen Beschlusstext zu verwenden, da ausschließlich der tatsächliche Beschlussinhalt (Aufgabenübertragung) Grundlage für die Mitgliedschaft beim Zweckverband KVÜ Südostbayern sein kann.

Nicht im Beschluss selbst enthaltene Inhalte, die aber eventuell im Anschreiben näher erläutert werden, können nicht anerkannt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Ausführungen

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Markgemeinderat Mering beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.November 2022, den Beitritt des Marktes Mering zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

 

Die Gemeinde Mering als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Mering bekundet hiermit ihr Einverständnis, dass die Verwaltungsgemeinschaft Mering  die durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang durch entsprechenden Beschluss der Gemeinschaftsversammlung auf den Zweckverband überträgt (Aufgabenübertragung):

 

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

 

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

 

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Reduzieren
Anlage/n

PPT-Präsentation

Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007 

Anlage zur 28. Änderung der Verbandssatzung               

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.