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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird der Beitritt (Mitgliedschaft) zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern beantragt. Neben der Überwachung des fließenden Verkehrs soll künftig auch der ruhende Verkehr überwacht werden.

 

Weitergehende Ausführungen erfolgen persönlich von der zu dieser Sitzung eingeladenen Frau Demberger (stellv. Geschäftsleiterin des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern) oder ggf. von Ihrem Vertreter.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Einwände.

 

Es wird seitens des Zweckverbandes ausdrücklich gebeten, nur diesen Beschlusstext zu verwenden, da ausschließlich der tatsächliche Beschlussinhalt (Aufgabenübertragung) Grundlage für die Mitgliedschaft beim Zweckverband KVÜ Südostbayern sein kann.

Nicht im Beschluss selbst enthaltene Inhalte, die aber eventuell im Anschreiben näher erläutert werden, können nicht anerkannt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Mering beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. November 2022, den Beitritt der Verwaltungsgemeinschaft Mering zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ für die nachfolgend genannte Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft (Mitgliedschaft): Markt Mering
 

 

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei von der Verwaltungsgemeinschaft (als der nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO zuständigen Körperschaft) auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

 

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle

 

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

 

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

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Anlage/n

PPT-Präsentation 01.2023

Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007

Anlage zur 28. Änderung der Verbandssatzung  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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