Der Marktgemeinderat Mering hat am 26.10.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Badanger“ beschlossen.
Mit dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Badanger“ verfolgt der Markt Mering die bauplanungsrechtliche Sicherung des Biergartenbestandes inklusive der dazugehörenden Infrastruktur.
Der vorhandene Biergarten ist eine gastronomische, traditionelle gesellschaftliche Institution des Marktes Mering. Die Biergartenkultur in diesem Paartalraum ist einmalig und soll mit der Änderung des Bebauungsplanes langfristig gesichert werden.
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1. Änderung des Bebauungsplanes 54: Bekanntmachung
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