Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Bescheid vom 27.05.2024 AZ. 6102-1/2 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Mering für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.