öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 23.11.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 23.11.2023 sowie die Untersuchung der schalltechnischen Belange vom 26.09.2023, kann mit dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden Umweltinformationen sowie umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 online unter https://mering.de/info-service/bekanntmachungen sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.