erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden Änderungen notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfordern.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“, bestehend aus der Planzeichnung (A), den textlichen Festsetzungen (B) und der Begründung (C), jeweils in der Fassung vom 22.02.2024, liegt im Markt Mering in der Zeit vom 13. März 2024 bis einschließlich 19.April 2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.