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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Gewerbepark Mering West"

Veröffentlicht am 16. Dezember 2021

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

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1. Änderung des BPlan 67: Bekanntmachung
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1. Änderung des BPlan 67: Planzeichnung
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1. Änderung des BPlan 67: Begründung
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