Gemeinschaftsversammlung - 21.11.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | 2016/0868 | |||
Ö 3 | 2016/1226 | |||
Ö 4 | 2016/1039 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, vom Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch zu machen und gegenüber der Finanzverwaltung zu erklären, daß für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Verwaltungsgemeinschaft Mering die umsatzsteuerliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung erfolgen soll.
Es ist der Gemeinschaftsversammlung bewußt, daß eine Beschränkung der Erklärung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen nicht zulässig ist.
21.11.2016 - Gemeinschaftsversammlung Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss: Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, vom Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch zu machen und gegenüber der Finanzverwaltung zu erklären, daß für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Verwaltungsgemeinschaft Mering die umsatzsteuerliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung erfolgen soll.
Es ist der Gemeinschaftsversammlung bewußt, daß eine Beschränkung der Erklärung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen nicht zulässig ist.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
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Ö 5 | ||||
Ö 6 |