Gemeinderat Steindorf - 09.11.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1795 | |||
Ö 4 | 2017/1842 | |||
Ö 5 | 2017/1836 | |||
Ö 6 | 2017/1845 | |||
Ö 7 | 2017/1855 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26, Bezeichnung „___________________“ Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nr. 418 der Gemarkung Steindorf.
Mit dem Vorhabensträger ist noch ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in welchem auch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabensträger geregelt wird. 09.11.2017 - Gemeinderat Steindorf Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26, Bezeichnung „Fuchsacker" Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nr. 418 der Gemarkung Steindorf.
Mit dem Vorhabensträger ist noch ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in welchem auch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabensträger geregelt wird.
Abstimmungsergebnis:
8:0 |
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Ö 8 | 2017/1856 | |||
Ö 9 |