Gemeinderat Steindorf - 15.11.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2419 | |||
Ö 4 | 2018/2420 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Das Vorhaben wird als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB gewertet, da sich der geplante Bauort nach der Bebauung des Baugebietes Steindorf Nord (BPlan-Nr. 27) nach Auffassung des Gemeinderates Steindorf innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befindet. Außerdem definiert die nördlich gelegene Gehölzreihe den Ortsrand.
Die Gemeinde Steindorf stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.
Alternative:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, da derartige Nutzung im Außenbereich nach § 35 BauGB nicht zulässig ist. Der Gemeinderat Steindorf stimmt dem Vorhaben als Nachbar nicht zu. 15.11.2018 - Gemeinderat Steindorf Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Das Vorhaben wird als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB gewertet, da sich der geplante Bauort nach der Bebauung des Baugebietes Steindorf Nord (BPlan-Nr. 27) nach Auffassung des Gemeinderates Steindorf innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befindet. Außerdem definiert die nördlich gelegene Gehölzreihe den Ortsrand. Das Gebiet befindet sich lt. F-Plan im Dorfgebiet.
Die Gemeinde Steindorf stimmt dem Vorhaben zu.
Abstimmungsergebnis: 8:0
|
||||
Ö 5 | 2018/2421 | |||
Ö 6 |