Gemeinderat Steindorf - 06.02.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2436-01 | |||
Ö 4 | 2019/2547 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben und zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Liftenweg“: Höhenlage: Die vorgeschriebene Höhenlage von 545,6 m üNN OK RFBEG darf um 0,59 m überschritten werden. Einer Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 4,0 m um 0,83 m wird zugestimmt. Der Dachaufbau darf die festgesetzte Breite von einem Drittel der Dachseite um 0,5 m überschreiten. Weiter wird eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Wandhöhe des Zwerchgiebels um mehr als 1,0 m erteilt
17.01.2019 - Gemeinderat Steindorf Ö 6 - zurückgestellt Wegen offener Fragen und dem vom Bauherrn vorgelegtem Schreiben zur Definition des Vollgeschosses in der Bayerischen Bauordnung konnte keine Entscheidung getroffen werden.
06.02.2019 - Gemeinderat Steindorf Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben und zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Liftenweg": Höhenlage: Die vorgeschriebene Höhenlage von 545,6 m üNN OK RFBEG darf um 0,3 m überschritten werden. Einer Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 4,0 m um 0,4 m wird zugestimmt. Der Dachaufbau darf die festgesetzte Breite von einem Drittel der Dachseite um 0,5 m überschreiten. Weiter wird eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Wandhöhe des Zwerchgiebels um mehr als 1,0 m erteilt
Als Begründung für die Zustimmung zur Abweichung der Fußboden-u. Wandhöhe ist die besonders ökologische Bauweise und die damit verbundenen Anforderungen an die Abdichtung am Übergang vom Keller zum Erdgeschoß, sowie der höhere Dachaufbau durch die Isolierung anzuführen!
GR Letzel nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis: 8:0
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Ö 5 | 2019/2590 | |||
Ö 6 |