Gemeinderat Steindorf - 15.04.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 2.1 | ||||
Ö 3 | 2021/4212 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat Steindorf beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Stellplätzen auf den FlNrn 160/1, 161 und 162 Gemarkung Steindorf auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans in der Fassung vom 27.04.2017.
Er ist sich bewußt, daß das dritte Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Steindorf binnen einer Frist von fünf Jahren beschafft und in Dienst gestellt werden muß.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Zuwendungsantrag nach den Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehrzuwendungsrichtlinien – FwZR) ebenso wie einen Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Die Gemeinde Steindorf ist bereit und in der Lage die staatliche Förderung vorzufinanzieren. 15.04.2021 - Gemeinderat Steindorf Ö 3 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat Steindorf beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Stellplätzen auf den FlNrn 160/1, 161 und 162 Gemarkung Steindorf auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans in der Fassung vom 27.04.2017.
Er ist sich bewußt, daß das dritte Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Steindorf binnen einer Frist von fünf Jahren beschafft und in Dienst gestellt werden muß.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Zuwendungsantrag nach den Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehrzuwendungsrichtlinien - FwZR) ebenso wie einen Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Die Gemeinde Steindorf ist bereit und in der Lage die staatliche Förderung vorzufinanzieren.
Abstimmungsergebnis: 9:0
|
||||
Ö 4 | 2021/4219 | |||
Ö 5 |