Gemeinderat Steindorf - 18.01.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5624 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Gemäß BauGB §1 (Abs.3) es heisst….“die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in Betracht kommen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden“. Aufgrund dessen und der im Sachverhalt auch in den vorangegangenen Sitzungen zu diesem Thema genannten Gründen beschliesst der Gemeinderat derzeit für die im Sachverhalt genannten Flächen kein Bauleitplanungsverfahren einzuleiten bevor die bisher beschlossenen Verfahren abgeschlossen / bzw. umgesetzt sind und weiterer Bedarf an Wohnbaugrundstücken erkennbar ist. 18.01.2024 - Gemeinderat Steindorf Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss: Gemäß BauGB §1 (Abs.3) es heisst…."die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in Betracht kommen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden". Aufgrund dessen und der im Sachverhalt auch in den vorangegangenen Sitzungen zu diesem Thema genannten Gründen beschliesst der Gemeinderat derzeit für die im Sachverhalt genannten Flächen kein Bauleitplanungsverfahren einzuleiten bevor die bisher beschlossenen Verfahren abgeschlossen / bzw. umgesetzt sind und weiterer Bedarf an Wohnbaugrundstücken erkennbar ist.
Die Verwaltung wird beauftragt die Situation bzgl. des anliegenden landwirtschaftlichen Betriebes immissionsschutzrechtlich bewerten zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 7:1
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Ö 4 | 2024/5651 | |||
Ö 5 | 2024/5652 | |||
Ö 6 |