Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2" beschlossen. Mit der Planung wurde das Büro OPLA aus Augsburg beauftragt. Dieses hat nun einen ersten Entwurf erarbeitet, der dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wird.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |
Es wird die GR statt die GRZ verwendet. Die Höhen werden in den Planzeichnungen noch angepasst.
Herr Neumeir erläutert, dass der F-Plan abzuändern ist. Dazu benötigt man einen Änderungsbeschluss. Hierbei ist die frühzeitigen Beteiligung nötig und kann gleichzeitig mit dem B-Plan-Verfahren mitlaufen.
Der Gemeinderat kommt überein, dass der TOP noch nachgeschoben werden kann.
Abstimmungsergebnis: 9:0
Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan für dem Bereich Steindorf-Nord 2 entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis 9:0.