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Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2" beschlossen. Mit der Planung wurde das Büro OPLA aus Augsburg beauftragt. Dieses hat nun einen ersten Entwurf erarbeitet, der dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Es wird die GR statt die GRZ verwendet. Die Höhen werden in den Planzeichnungen noch angepasst.

Herr Neumeir erläutert, dass der F-Plan abzuändern ist. Dazu benötigt man einen Änderungsbeschluss. Hierbei ist die frühzeitigen Beteiligung nötig und kann gleichzeitig mit dem B-Plan-Verfahren mitlaufen.

 

Der Gemeinderat kommt überein, dass der TOP noch nachgeschoben werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: 9:0

 

Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan für  dem Bereich Steindorf-Nord 2 entsprechend zu ändern.

 

Abstimmungsergebnis 9:0.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2" in der Fassung vom 25.03.2021 und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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