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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2“ beschlossen. Mit der Planung wurde das Büro OPLA aus Augsburg beauftragt. Dieses hat nun einen ersten Entwurf erarbeitet, der dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2“ in der Fassung vom 25.03.2021 und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Auszug Flächennutzungsplan

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

VEP   

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