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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Alt – St. Afra mit gleichzeitiger Veränderungssperre beschlossen. Anlass waren einige Bauanträge sowie zahlreiche Anfragen, die eine grundsätzliche Regelung im Vorfeld hinsichtlich der angestrebten Bauweise und Nachverdichtung notwendig erscheinen ließen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauliche Dichte im Geltungsbereich städtebaulich verträglich zu ordnen und zu steuern.

 

Mit der Planung wurde das Büro OPLA aus Augsburg beauftragt, welches zwischenzeitlich eine Bestandsaufnahme durchgeführt und einen ersten Planentwurf erstellt hat, welcher dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bebauungsplanverfahren kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Hierbei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, so dass nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt – St. Afra“ und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Bestandsaufnahme

Planzeichnung und textliche Festsetzungen in der Fassung vom 27.01.22   

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