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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Gewerbepark Mering West"

Veröffentlicht am 24. Juli 2023

frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 23.02.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ beschlossen und den Entwurf der Bebauungsplanänderung in seiner Sitzung am 26.04.2023 gebilligt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 26.04.2023, liegt im Markt Mering in der Zeit vom  01. August 2023 bis einschließlich  15. September 2023  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Downloads

Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: Begründung mit Umweltbericht
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Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: Planzeichnung
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Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: textliche Festsetzungen
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Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: Bekanntmachung
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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
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