frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 23.02.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ beschlossen und den Entwurf der Bebauungsplanänderung in seiner Sitzung am 26.04.2023 gebilligt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 26.04.2023, liegt im Markt Mering in der Zeit vom 01. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
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Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: Begründung mit Umweltbericht
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Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: Planzeichnung
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Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: textliche Festsetzungen
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Bebauungsplan Nr. 67 - 2. Änderung: Bekanntmachung
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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
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