öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 28.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung am 27.07.2023 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.07.2023, liegt im Markt Mering in der Zeit vom 11. August 2023 bis einschließlich 06. Oktober 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.