öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 18.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung am 12.10.2023 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 12.10.2023, sowie der schalltechnischen Untersuchung vom Januar 2023, der Vorprüfung nach Anlage 2 vom Juli 2023, der Relevanzprüfung zur saP vom 28.03.23 und dem Einzelhandelskonzept vom 21.12.22 liegt im Markt Mering in der Zeit vom 03. November 2023 bis einschließlich 08. Dezember 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.