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Bebauungsplan Nr. 81 - Bei der Samerkapelle mit gleichzeitiger Veränderungssperre

Veröffentlicht am 22. September 2022

Der Marktgemeinderat Mering hat am 22.09.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Nr. 81 „Bei der Samerkapelle“ beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre für den Bereich erlassen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die fortschreitende, zu Teilen nicht mit dem Gebietscharakter verträgliche Nachverdichtung aufgrund der städtebaulich prägenden Ist-Strukturen. Die dadurch einhergehende bauliche Verdichtung und Veränderung der Quartiersstruktur gibt Anlass, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und zu lenken, um eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten.

Um innerorts verfügbare Flächen sowie mögliche Nachverdichtungspotenziale im Einklang mit der bestehenden Bebauung nutzen zu können, soll durch den Bebauungsplan ein städtebaulich verträglicher Rahmen geschaffen werden, welcher eine moderate Nachverdichtung im Wohnungsbau ermöglicht. Gleichwohl soll im vorliegenden Fall der bestehende Gebietscharakter dem Grunde nach erhalten bleiben und die vorhandene gewerbliche Nutzung planungsrechtlich gesichert werden.

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Aufstellungsbekanntmachung
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Bekanntmachung der Satzung
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Veränderungssperre
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