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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Nördliche Afrastraße"

Veröffentlicht am 16. Dezember 2021

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

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1. Änderung des BPlan 73: Bekanntmachung
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1. Änderung des BPlan 73: Planzeichnung
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1. Änderung des BPlan 73: Begründung
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