Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.