Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 A „Gewerbegebiet nördlich der Umgehungsstraße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.