Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden Änderungen notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderten. Diese fand in der Zeit vom 13.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 statt.
Im Zuge der weiteren Planungen wurde vom beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in ein Regelverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes gewechselt.
Durch den Wechsel vom beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in ein Regelverfahren wurde die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 erforderlich.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“, sowie der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20. August 2024 bis einschließlich 30. September 2024 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.