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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“

Veröffentlicht am 06. März 2023

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Dokumente

2023-03-07_78_1ae_bekanntmachung.pdf
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2023-02-23_78_1ae_textlfestsetzungen.pdf
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