Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.