Bau- und Planungsausschuss - 05.12.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/1230-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt, da das geplante Vorhaben an dieser Stelle auf einem öffentlich gewidmetem Weg liegt und daher nicht zulässig ist. Somit fehlt dem Antragsteller das Verbescheidungsinteresse, da das Vorhaben wie beantragt tatsächlich nicht umsetzbar ist. Darüber hinaus ist der Bauantrag fehlerhaft bezeichnet bzw. unvollständig, da der vorhandene Carport nicht für die Nutzung mit einer Dachterrasse in der beantragten Größe geeignet ist und von daher offenkundig durch einen Neubau mit Dachterrasse ersetzt werden soll. Derzeit wird mit dem Bauherrn eine einvernehmliche Lösung gesucht. Ist diese gefunden kann das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
05.12.2016 - Bau- und Planungsausschuss Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt, da das geplante Vorhaben an dieser Stelle auf einem öffentlich gewidmeten Weg liegt und daher nicht zulässig ist. Somit fehlt dem Antragsteller das Verbescheidungsinteresse, da das Vorhaben wie beantragt tatsächlich nicht umsetzbar ist. Darüber hinaus ist der Bauantrag fehlerhaft bezeichnet bzw. unvollständig, da der vorhandene Carport nicht für die Nutzung mit einer Dachterrasse in der beantragten Größe geeignet ist und von daher offenkundig durch einen Neubau mit Dachterrasse ersetzt werden soll. Derzeit wird mit dem Bauherrn eine einvernehmliche Lösung gesucht. Ist diese gefunden kann das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 |
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Ö 4 | 2016/1317 | |||
Ö 5 | 2016/1318 | |||
Ö 6 | 2016/1319 | |||
Ö 7 | 2015/0629-01 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 8.1 | 2016/1367 | |||
Ö 9 |