Gemeinderat Schmiechen - 07.03.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/0786 | |||
Ö 4 | 2016/0785 | |||
Ö 5 | 2016/0779 | |||
Ö 6 | 2016/0788 | |||
Ö 7 | 2016/0790 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße“ bezüglich der Einhaltung des Baufensters zur Errichtung eines Carport unter folgendem Vorbehalt: Die Antragstellerin erklärt sich vor der Errichtung des Carport bereit, mit der Gemeinde eine Vereinbarung zu schließen in welcher sie sich verpflichtet, im Bedarfsfalle einer Reparatur, Sanierung, Instandsetzung, etc. der Kanalleitung, welche eine offene Baugrube erforderlich machen, den Carport auf eigene Kosten zu entfernen und ggf. auch auf eigene Rechnung wieder zu errichten.
07.03.2016 - Gemeinderat Schmiechen Ö 7 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße" bezüglich der Einhaltung des Baufensters zur Errichtung eines Carport unter folgendem Vorbehalt: Die Antragstellerin erklärt sich vor der Errichtung des Carport bereit, mit der Gemeinde eine Vereinbarung zu schließen in welcher sie sich verpflichtet, im Bedarfsfalle einer Reparatur, Sanierung, Instandsetzung, etc. der Kanalleitung, welche eine offene Baugrube erforderlich machen, den Carport auf eigene Kosten zu entfernen und ggf. auch auf eigene Rechnung wieder zu errichten. Der Abstand des Carports zur Straße entsprechend den Vorgaben der Gestaltungssatzung von 1,50m , muss bei der Errichtung des Carports berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis: 11:0 |
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Ö 9 | 2016/0792 | |||
Ö 10 | 2016/0789 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 |