Gemeinderat Schmiechen - 04.04.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/0855 | |||
Ö 4 | 2016/0856 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Bebauungsplan Nr. 21 „Saumfeld“ - Billigungsbeschluss
1.Der Vorentwurf ist entsprechend den obigen Behandlungsvorschlägen bzw. den gefassten Beschlüssen zu überarbeiten. Der Entwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 04.04.2016
2.Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Saumfeld“ und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.
04.04.2016 - Gemeinderat Schmiechen Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss: Bebauungsplan Nr. 21 „Saumfeld" -Billigungsbeschluss
1.Der Vorentwurf ist entsprechend den obigen Behandlungsvorschlägen bzw. den gefassten Beschlüssen zu überarbeiten. Der Entwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 04.04.2016
2.Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Saumfeld" und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 12:0 |
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Ö 5 | 2016/0820 | |||
Ö 6 | 2016/0837 | |||
Ö 7 | 2016/0846 | |||
Ö 8 | 2016/0858 | |||
Ö 9 | ||||
Ö 10 |