Marktgemeinderat Mering - 24.01.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/2557 | |||
Ö 4 | 2019/2546 | |||
Ö 5 | 2019/2555 | |||
Ö 6 | 2019/2540 | |||
Ö 7 | 2018/2500 | |||
Ö 8 | 2019/2560 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat beschließt:
1.) bezüglich der technischen Art und Weise der Bauausführung einen Vollausbau (inkl. Unterbau) der Verkehrsfläche im Ausbaubereich zwischen Fröbel- und Tratteilstraße
oder
alternativ: einen Vollausbau nur in den aus technischer Sicht zwingend notwendigen Bereichen in Kombination mit einer Deckenverstärkung in den übrigen Bereichen
2.) bezüglich der Gestaltung des Straßenraumes die Variante 4 (Einbahnregelung nur im Bereich zwischen Schulstraße und Tratteilstraße)
oder
alternativ: Variante 4 a (Einbahnregelung im gesamten Ausbaubereich zwischen Fröbelstraße und Tratteilstraße)
3.) Die Verwaltung wird bevollmächtigt den Folgeauftrag für die Leistungsphase 5 bis 9 an das Ing. Büro WipflerPLAN vergeben zu dürfen.
4.) Die Verwaltung wird weiter bevollmächtigt alle für die Baumaßnahme erforderlichen Aufträge, einschließlich aller Nachträge, sowie alle zur Ausführung der Baumaßnahme notwendig werdenden Maßnahmen, vergeben zu dürfen.
5. Speed-Pipe-Rohre sollen nicht mitverlegt werden.
24.01.2019 - Marktgemeinderat Mering Ö 8 - geändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt:
1.) bezüglich der technischen Art und Weise der Bauausführung einen Vollausbau (inkl. Unterbau) der Verkehrsfläche.
2.) Der Marktgemeinderat beschließt eine Einbahnregelung beginnend ab der Fröbelstraße in südlicher Richtung.
3.) bezüglich der Gestaltung des Straßenraumes die Variante 4a (Einbahnregelung im gesamten Ausbaubereich zwischen Fröbelstraße und Tratteilstraße)
4.) Die Verwaltung wird bevollmächtigt den Folgeauftrag für die Leistungsphase 5 bis 9 an das Ing. Büro WipflerPLAN zu vergeben.
5.) Die Verwaltung wird weiter bevollmächtigt alle für die Baumaßnahme erforderlichen Aufträge, einschließlich aller Nachträge, sowie alle zur Ausführung der Baumaßnahme notwendig werdenden Maßnahmen, zu vergeben.
6.) Speed-Pipe-Rohre sollen nicht mitverlegt werden.
Abstimmungsergebnis: zu 1.22 : 1 zu 2.17 : 6 zu 3.16 : 7 zu 4.23 : 0 zu 5.23 : 0 zu 6.22 : 1 |
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Ö 9 | 2017/1702-01 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 11 | Anfragen |
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Ö 11.1 | 2019/2591 | |||
Ö 11.2 | 2019/2592 | |||
Ö 11.3 | 2019/2593 | |||
Ö 11.4 | 2019/2594 |