Bau- und Planungsausschuss - 04.11.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/3094 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung des Einfamilienhauses, wie entsprechend im Antrag auf Vorbescheid dargestellt, eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ entspricht. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt darüber hinaus sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 36 BauGB, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt. 04.11.2019 - Bau- und Planungsausschuss Ö 3 - ungeändert beschlossen Beschluss:
1. Geschäftsordnungsantrag des MGR Becker auf erneute Behandlung des Bauvorhabens im Bau- und Umweltausschuss bei Vorlage eines Bauantrages.
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung des Einfamilienhauses, wie entsprechend im Antrag auf Vorbescheid dargestellt, eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ entspricht. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt darüber hinaus sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 36 BauGB, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.): 8:4
zu 2.): 12:0 |
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Ö 4 | 2019/3015 | |||
Ö 5 | 2019/2961 | |||
Ö 6 | 2019/3101 | |||
Ö 7 | 2019/3076 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 8.1 | 2019/3116 | |||
Ö 9 | ||||
Ö 9.1 | 2018/1959-02 |