Marktgemeinderat Mering - 25.02.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4107 | |||
Ö 4 | 2020/3943 | |||
Ö 5 | 2020/4002-01 | |||
Ö 6 | 2021/4025-01 | |||
Ö 7 | 2021/4078 | |||
Ö 8 | 2021/4094 | |||
Ö 9 | 2021/4079 | |||
Ö 10 | 2021/4080 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Das Gremium beschließt, für die betroffenen Kinder (bis zu fünf Tage betreut) in der kurzen Mittagsbetreuung an den beiden Grundschulen, für die Monate Januar und Februar keine Betreuungsgebühren zu erheben
Das Gremium beschließt, die bereits entrichteten Betreuungsgebühren (Januar und Februar) zurück zu erstatten.
Die Kasse (Abt. 2) der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird mit der Abwicklung beauftragt. Die Kindergarten- und Schulverwaltung (Abt.2) wird beauftragt, die entsprechende Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern, bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
25.02.2021 - Marktgemeinderat Mering Ö 10 - ungeändert beschlossen Beschluss: Das Gremium beschließt, für die betroffenen Kinder (bis zu fünf Tage betreut) in der kurzen Mittagsbetreuung an den beiden Grundschulen, für die Monate Januar und Februar keine Betreuungsgebühren zu erheben
Das Gremium beschließt, die bereits entrichteten Betreuungsgebühren (Januar und Februar) zurück zu erstatten.
Die Kasse (Abt. 2) der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird mit der Abwicklung beauftragt. Die Kindergarten- und Schulverwaltung (Abt.2) wird beauftragt, die entsprechende Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern, bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
Der Marktgemeinderat beschließt auch künftige, durch das Ministerium angeordnete Rückerstattungen für den Zeitraum 01.03.2021 - 31.12.2021 gemäß den rechtlichen Vorgaben zu erstatten bzw. nicht zu erheben. Abstimmungsergebnis: 24 : 0
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Ö 11 | 2021/4095 | |||
Ö 12 | ||||
Ö 13 | Anfragen |
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Ö 13.1 | 2021/4133 | |||
Ö 13.2 | 2021/4135 | |||
Ö 13.3 | 2021/4136 | |||
Ö 13.4 | 2021/4137 | |||
Ö 13.5 | 2021/4138 | |||
Ö 13.6 | 2021/4139 |