Gemeinderat Schmiechen - 06.12.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4703 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Die in den Sitzungen am 02.08.2021 und 06.12.2021 gefassten Beschlüsse sind Bestandteil der Abwägung. Diese sind mit den vorgenannten Beschlüssen als Gesamtabwägung mit Datum vom 06.12.2021 zu betrachten.
Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 “Hanserbauer“ einschließlich der Begründung i.d.F. vom 06.12.2021 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.
Erst nach dem Vorliegen der „Beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Immissionen aus dem Betrieb der Landwirtschaft)“ (bislang Entwurf) und der wirksamen Unterzeichnung des Durchführungsvertrages wird die Verwaltung beauftragt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“ einschließlich Begründung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
06.12.2021 - Gemeinderat Schmiechen Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss: Beschlussvorschlag:
Die in den Sitzungen am 02.08.2021 und 06.12.2021 gefassten Beschlüsse sind Bestandteil der Abwägung. Diese sind mit den vorgenannten Beschlüssen als Gesamtabwägung mit Datum vom 06.12.2021 zu betrachten.
Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 “Hanserbauer“ einschließlich der Begründung i.d.F. vom 06.12.2021 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.
Erst nach dem Vorliegen der „Beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Immissionen aus dem Betrieb der Landwirtschaft)“ (bislang Entwurf) und der wirksamen Unterzeichnung des Durchführungsvertrages wird die Verwaltung beauftragt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“ einschließlich Begründung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 12:0
Abstimmungsergebnis: 12:0 |
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Ö 4 | 2021/4704 | |||
Ö 5 | 2021/4707 | |||
Ö 6 | 2021/4708 | |||
Ö 7 | 2021/4706 | |||
Ö 8 | 2021/4709 | |||
Ö 9 | ||||
Ö 10 |